“De Zug kummt...!!!!”

...und zwar am Fasnachtdienstag um 13 Uhr33

Herzlich willkommen auf der Seite der größten 1-Tages-Veranstaltung die der Verein und die ganze Gemeinde zu bieten hat; dem großen Fasnachtsumzug des Karnevalverein UNO Waldsee. Nach Schätzungen der Umzugsleitung und der örtlichen Behörden konnten wir in den letzten Jahren jeweils mehr als 8000 (!!) Zuschauer begrüßen. Desweiteren wirken am Umzug aktiv rund 600 Personen mit. Ob als Besatzung eines Fahrzeuges, Mitglied einer Fußgruppe, Musik und Spielmannszug, Garden, Zugbegleiter, für jeden ist etwas dabei, der mitmachen will. Das wir als UNO dies nicht alleine bewältigen können kann man sich sicherlich vorstellen. Ohne die zahlreiche Unterstützung vieler Vereine und privaten Fasnachtsfreunden wäre dieser Umzug, der weit über die Grenzen Waldsees bekannt ist, nicht möglich. Nicht zu vergessen ist die Unterstützung der Gemeindeverwaltung, den das ansonsten ruhige Waldsee steht an diesem Tag buchstäblich auf dem Kopf. Über viele Jahre hinweg eine liebgewordene Tradition sind die vielen “Tankstellen” am Umzugsweg, die von Anwohnern als kleines Dankeschön unterhalten werden.

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Einladung

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Teilnahmebedingungen

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Anmeldeformular bestellen

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Zugweg mit Zusatzinformationen

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Wurfmaterial

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Weitere Infos bei den Umzugsbauern

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Liebe Freunde der Waldseer Fasnacht,

auch in diesem Jahre wird der Karnevalverein „UNO 1949 Waldsee e.V.“ wieder einen Fasnachtsumzug veranstalten. Der Termin ist in unserem Kalender ersichtlich. Damit „unser Zug“ an die Erfolge der letzten Jahre anknüpfen kann, rufen wir wieder jeden auf, ob jung oder alt, seine Ideen in Umzugswagen und Kostüme zu stecken. Wir freuen uns darauf, wieder mit Euch durch die Waldseer Strassen zu fahren und miteinander unsere Fasnacht zu feiern. Im Anschluss an den Umzug findet eine große Abschlussparty in der Kulturhalle statt, wozu alle Fasnachter schon jetzt recht herzlich eingeladen sind.

Ebenso sind alle Zugteilnehmer zu unserem traditionellen und kostenlosen Speck- und Eieressen in der Narrhalla eingeladen. Auch dieser Termin ist im Kalender zu finden.

Ein Umzug lebt vom Mitmachen und deshalb bedanken wir uns im Namen des K.V.UNO 1949 Waldsee e.V. an dieser Stelle ganz herzlich bei Euch. Wir wünschen Euch und Eurer Gruppe eine schöne Vorbereitungszeit in dieser Kampagne, einen erfolgreichen Umzug und viel Freude dabei.

Ein Ereignis wie ein Fasnachtsumzug bringt naturgemäß auch Vorschriften mit sich, die zu beachten sind, um die Sicherheit von Teilnehmern und Zuschauern gleichermaßen zu gewährleisten. Als Veranstalter sind wir in die Pflicht genommen, darauf hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen.

Wir bitten Euch daher, die im Anhang beigelegen Teilnahmebedingungen und das Merkblatt aufmerksam durchlesen und zu beachten. Bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften ist eine Teilnahme an unserem Umzug leider nicht möglich. Darüber hinaus besteht bei Missachtung von versicherungsrechtlich vorgeschriebenen Prämissen die Gefahr, dass der mit der Umzugsteilnahme verbundene Versicherungsschutz erlischt. Wir bitten deshalb sehr eindringlich nicht nur in unserem, sondern auch in Eurem eigenen Interesse um die Einhaltung der aufgeführten Vorgaben.

In unserer Narrhalla stehen unsere UNO-Aktiven außerdem samstags gerne zu weiteren Auskünften und Tipps zur Wagengestaltung und Materialbeschaffung zur Verfügung.

Mit närrischen Grüßen Umzugs- und Bühnenbauausschuß

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Teilnahmebedingungen für den Fasnachtsumzug Waldsee

Liebe Karnevalisten und Freunde der Waldseer Fasnacht !

Diese Teilnahmebedingungen für den Fasnachtsumzug sind für jeden Zugteilnehmer verbindlich.

Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam durch, da sie Mitwirkungsrechte, aber auch Pflichten für Sie als Zugteilnehmer enthalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass im Fall der vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Nichteinhaltung dieser Bedingungen und im Fall unzutreffender Angaben gegenüber dem Veranstalter der K.V.UNO 1949 Waldsee e.V., dieser von seiner Haftung für Schäden befreit ist. Mit Abgabe Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie die nachfolgenden Bedingungen gelesen, verstanden und mit ihrem Inhalt einverstanden sind.

1. Anmeldung

Bitte füllen Sie den beiliegenden Fragebogen detailliert aus, wichtig ist Absender mit Tel. + Fax + Handy + e.mail Adresse. An dem Umzug können nur Gruppen und Fahrzeuge teilnehmen, die der Zugleitung gemeldet sind. Die Anmeldungen sind termingerecht bis spätestens 2 Wochen vor dem Umzug abzugeben. Besondere Wünsche zur Platzierung im Zug können nicht berücksichtigt werden.

2. Fahrzeuge

Am Zug dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die den im „Merkblatt über die Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen bei Brauchtumsveranstaltungen“ beschriebenen Voraussetzungen entsprechen (Merkblatt ist als Anlage beigefügt). Die maximale Breite der Fahrzeuge ist auf 3,0 m beschränkt. Einzelfahrzeuge dürfen nicht länger als 20 m sein. Die Höhe der Fahrzeuge darf 4,0 m nicht überschreiten.

Die Personenbeförderung auf Zugwagen während der An- und Abfahrt außerhalb des Veranstaltungsraumes ist untersagt. Fahrzeugaufbauten sind so zu installieren, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Zugteilnehmer/Besucher nicht gefährdet werden.

Insbesondere muß die Ladefläche der Festwagen eben, tritt- und rutschfest sein. Für eine Personenbeförderung während des Fasnachtsumzuges muß auf dem Wagen eine ausreichende Haltevorrichtung vorhanden sein. Für jeden Stehplatz muß eine ausreichende Sicherung gegen das Herunterfallen von Personen oder Gegenständen vorhanden sein (Brüstung oder Geländer). Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.

Die Verkleidung von Fahrzeugen muß für den Fahrzeugführer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleisten. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Die seitlichen Verkleidungen der Fahrzeuge müssen aus festem, nicht durchstoßbarem Material sein und eine Bodenfreiheit von 25 cm gewährleisten. Die Brüstungshöhe muss mindestens 1m betragen Das Aufspringen durch Personen ist durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden.

Auf Zugmaschinen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden bzw. zugelassen sind. Die Anhängervorrichtung muß zugelassen, betriebs- und verkehrssicher sein. Es werden nur Züge mit einem Anhänger zugelassen.

3. Versicherung

Jeder Fahrzeugführer und Halter der am Zug teilnehmenden Fahrzeuge hat dafür Sorge zu tragen, dass seine am Fasnachtsumzug teilnehmenden Fahrzeuge ausreichend versichert sind. In der Regel ist der gezogene Festwagen durch das Zugfahrzeug versichert. Bei einigen Versicherungen gibt es allerdings sogenannte Versicherungslücken hinsichtlich des Anhängers. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen, den Versicherungsschutz für den Anhänger durch die Versicherung bestätigen zu lassen. Pferde und von Pferden gezogene Fahrzeuge können teilnehmen, wenn der Anmelder mit der Anmeldung einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweist.

4. Zugordner(„Zugbegleiter“)

Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten, sowie der Zugleitung und der Ordner ist unverzüglich Folge zu leisten.

Fahrzeuge, deren Umrisse von dem jeweils verantwortlichen Fahrer nicht eingesehen werden können, müssen durch eine genügende Anzahl von Zugordnern abgesichert werden. Die Zugordner werden vom Zugteilnehmer gestellt und müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Die Anzahl der erforderlichen Zugordner ergibt sich aus der Länge des Zuges wie folgt:

Bis 8 m je eine Person/Zugseite, bis 12 m je zwei Personen/Zugseite, bis 20 m drei Personen/ Zugseite

Fahrzeuge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können nicht am Zug teilnehmen. Nicht vorschriftsmäßig abgesicherte Fahrzeuge werden durch die Zugleitung aus dem Zug genommen!

5. Alkohol, Musik, und andere Begleitumstände

Für Fahrzeugführer und Zugordner besteht absolutes Alkoholverbot.

Beschallungsanlagen müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Kanonen dürfen nur als Dekoration im nicht betriebsfähigen Zustand mitgeführt werden.

Das Streuen von Konfetti und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten. Wurfmaterial muß in kleinen Größen verpackt sein und darf keine Gegenstände enthalten, die zu Verletzungen führen können. Aktivitäten, die die Fortbewegung des Zuges beeinträchtigen oder sogar aufhalten, sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Zugleitung aus Dem Zug genommen werden.

Abfälle müssen vom Teilnehmer ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die Anmeldung als Verein oder Gruppe setzt voraus, dass (mit Ausnahme von Wurfmaterial) keine großflächige Firmenwerbung erkennbar ist.

Desweiteren ist das Abwerfen von politischen Reklamezetteln und dergleichen sowie das Mitführen von Beschallungsanlagen zu politischen und Reklamezwecken untersagt.

6. Haftung und Rechte des Veranstalters

Mit Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Karnevalverein UNO 1949 Waldsee e.V. als Veranstalter von allen angemeldeten Teilnehmern ohne besondere Vergütung die Berechtigung, Bildaufnahmen der Teilnehmer zu senden oder senden zu lassen und davon Aufzeichnungen herstellen sowie diese selbst oder durch Dritte auszustrahlen und in den Bereichen der audiovisuellen Printmedien zu nutzen. Die Haftung des Veranstalters für jegliche Sach- und Vermögensschäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer haftet der Veranstalter nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Von den vorgenannten Haftungsausschlüssen und –einschränkungen wird auch die persönliche Schadensersatzhaftung der Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters umfaßt.

7. Ansprechpartner

Fragen und Anmeldungen sind an den Umzugs- und Bühenbauvorsitzenden zu richten.

Herrn Matthias Erbach  e.-mail: Umzugsleitung@KV-UNO-WALDSEE.de

 

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Zugweg mit Zusatzinformationen


Umzug des KV UNO Waldsee V2 auf einer größeren Karte anzeigen

 

Der Umzug stellt sich in der Neuhofener Straße auf. Ein Wendeplatz ist am Zugende für Fahrzeuge vorhanden. Ab 12:30 Uhr geginnt die Aufstellung der Umzugswagen und der anderen beteiligten Gruppen. Der Zug endet vor der Kulturhalle, in der dann anschließend die große “UAP - Umzugsabschlußparty” statt findet. Hierbei ist der EINTRITT FREI.

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Anforderung einer Umzugsanmeldung

Bei der Umzugsleitung können sie gerne eine Anmeldung anfordern. Schicken sie uns einfach eine Mail mit ihrer kompletten Postanschrift an : Umzugsleitung@KV-UNO-Waldsee.de

Anforderung bitte vollständig ausfüllen und abschicken. Nur dadurch können wir eine offizielle Umzugsanmeldung verschicken. Diese ist dann komplett auszufüllen und an eine der angegebenen Anschriften abzugeben. Alleine die Anforderung der Anmeldung abzuschicken beinhaltet noch nicht die Berechtigung zur Teilnahme am Umzug !!

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